zuvor auf dieses Bankkonto geschickt habe. Für das Chauffieren seien dem Beschwerdeführer Fr. 1'000.00 versprochen und auf dem Bankkonto seien Fr. 100'000.00 erwartet worden. Dieses Geld sei jedoch nie überwiesen worden. Sie hätten es drei Tage hintereinander so gemacht, aber es sei seines Wissens nie zu einer Überweisung gekommen (2. delegierte Einvernahme vom 22. März 2024, Frage 42). Dieser Aussage zufolge versuchte der Beschwerde- -6-