Der Beschwerdeführer gestand anlässlich der 2. delegierten Einvernahme vom 22. März 2024 schlussendlich ein, am 21. März 2024 zusammen mit "[...]" (C._____) im Auftrag eines "D._____" und gegen eine versprochene Bezahlung von Fr. 5'000.00 nach Frick gefahren zu sein, um dort ein Paket entgegenzunehmen und dieses im Anschluss nach Zürich zu bringen. Dabei hätten sie die Anweisung gehabt, das Paket nicht zu öffnen, wobei sie gewusst hätten, dass im Paket Fr. 50'000.00 hätten sein sollen. Als der Beschwerdeführer die Summe gehört habe, habe er schon gedacht, dass es Betrug sein könnte.