Die Ablehnung der amtlichen Verteidigung stehe nicht im Widerspruch zur Anordnung einer DNA-Analyse, da ihm die amtliche Verteidigung mit der Begründung verwehrt worden sei, ihm drohe mit Blick auf die aktuelle Aktenlage keine (Geld-)Strafe von mehr als 120 Tagessätzen. Würden sich allfällige weitere Delikte ergeben, würde die mögliche Einsetzung einer amtlichen Verteidigung neu beurteilt.