Schliesslich sei ihm mit Verfügung der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 4. April 2024 die amtliche Verteidigung mit der Begründung verwehrt worden, dass kein Fall einer notwendigen Verteidigung vorliege und es sich aktuell um einen Bagatellfall handle. Diese Begründung stehe im kompletten Widerspruch zur angefochtenen Verfügung, der zufolge konkrete Anhaltspunkte bestehen würden, dass er weitere Verbrechen oder Vergehen begangen haben könnte.