2. Mit Verfügung vom 31. Mai 2024 ordnete die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg die Erstellung eines DNA-Profils betreffend den Beschwerdeführer an. Sie wies die Kantonspolizei Aargau an, die Erstellung des Profils vom entnommenen Wangenschleimhautabstrich (WSA) in Auftrag zu geben. 3. 3.1. Gegen diese ihm am 3. Juni 2024 zugestellte Verfügung erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 13. Juni 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit den folgenden Anträgen: