Mit Verfügung der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau vom 26. September 2023 wurde (mit Wirkung ab 23. August 2023) Simon Bächtold, Rechtsanwalt, als amtliche Verteidigung des Beschwerdeführers eingesetzt. Nach der Praxis der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts dauert die amtliche Verteidigung bis zum Widerruf und gilt somit auch für das vorliegende Beschwerdeverfahren.