4.4. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten brachte im Wesentlichen vor, dass sie sich am Kindswohl orientiere und nicht an aktuellen Bedürfnissen des Beschwerdeführers. Der Beschwerdeführer habe die Nähe und das Vertrauen zu C._____ in rücksichtsloser Weise ausgenützt und sich über ihre Interessen hinweggesetzt. Der Beschwerdeführer sei zudem nicht ihr Vater und das vorliegende Verfahren habe mehrfach gezeigt, dass sie sich in einem enormen Loyalitätskonflikt befinde. Die anspruchsvolle Situation sei vom Grossvater von C._____ in seiner Einvernahme vom 7. März 2024 bestätigt worden.