2. C._____ sei zur Frage des Kontaktverbotes anzuhören. 3. A._____ sei für dieses Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und es sei ihm in der Person des Unterzeichneten ein unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bestellen. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST) zulasten des Staates." -4- 3.2. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten beantragte mit Beschwerdeantwort vom 13. Juni 2024 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen.