3. 3.1. Gegen die ihm am 30. Mai 2024 zugestellte Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 29. Mai 2024 erhob A._____ mit elektronischer Eingabe vom 10. Juni 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit den folgenden Anträgen: " 1. Das Kontaktverbot betreffend C._____ und A._____ sei aufzuheben. a. Eventualiter sei die Staatsanwaltschaft anzuweisen, C._____ innert Monatsfrist einzuvernehmen. b. Sub-Eventualiter sei A._____ die Auflage zu machen, C._____ nur in Begleitung einer gut Beleumundeten Erwachsenen Person zu treffen.