__ aus der Untersuchungshaft entlassen. Mit Verfügung der Staatsanwaltschaft Muri-Brem- garten vom 21. Dezember 2023 wurden einstweilen bis zum Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau sichernde Massnahmen (Kontaktverbot; Verpflichtung zur Terminwahrnehmung beim Gutachter) erlassen. Mit Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 22. Dezember 2023 wurden anstelle der Untersuchungshaft Ersatzmassnahmen (Kontaktverbot; Verpflichtung zur Terminwahrnehmung beim Gutachter und Einhalten der Vorgaben im Rahmen der Behandlung) für die vorläufige Dauer von drei Monaten bis am 22. März 2024 angeordnet (HA.2023.634).