_____ vom 20. März 2023 und 23. März 2023 [vgl. auch Beschwerdebeilage 5]). Am 19. Februar 2024 liess die Beschwerdeführerin den Strafverfolgungsbehörden sodann eine Liste mit den mutmasslich Geschädigten und dem jeweiligen Vorfall ("Anmerkungen") zukommen, wobei sich daraus auch die IMEI-Nummer der Gerätschaften ergibt sowie die Angaben, wohin die Gerätschaften versendet worden sind. Weiter hat die Beschwerdeführerin die Strafverfolgungsbehörden bereits zu Beginn der Strafuntersuchung darum gebeten, die entsprechenden Informationen mittels Editionsverfügung einzuverlangen (vgl. E-Mail der Beschwerdeführerin an AE.