als "[…] Coach" abgeschlossen worden und ein Vertrag (von dreien) von AJ._____ ist mit AK._____ als "[…] Coach" abgeschlossen worden und nicht wie die anderen Verträge mit dem Beschuldigten. G._____ gab anlässlich ihrer polizeilichen Einvernahme vom 18. März 2023 zu Protokoll, dass sie beim Beschuldigten insgesamt fünf Verträge abgeschlossen habe und immer vom Beschuldigten bedient worden sei (Einvernahme von G._____ vom 18. März 2023, Fragen 8 und 11). Dies bestreitet der Beschuldigte ebenfalls nicht, sondern gibt auf Vorhalt anlässlich seiner Einvernahme vielmehr zu Protokoll, dass es schon "suspekt" sei, dass auf den Namen von G.___