Soweit der Beschuldigte diesbezüglich geltend macht, dass es sich um ein technisches Problem handle (die E-Mail-Adresse eines Kunden könne nicht für "zu viele Abonnemente" gleichzeitig benutzt werden [vgl. Beschwerdeantwort, S. 14]), wird es an der Staatsanwaltschaft Baden sein, diesen Umstand näher abzuklären. Es ist jedoch nur schwer vorstellbar, dass es beim Kundenverwaltungssystem eines führenden Telekommunikationsanbieters nicht möglich sein soll, bei einem Kunden, welcher mehrere Abonnemente abgeschlossen hat, für jeden Vertrag die identische E-Mail-Adresse zu hinterlegen, zumal dies bei den weiteren Angaben (Adresse etc.) offenbar auch kein Problem zu sein scheint.