Hinsichtlich der aktenkundigen Verträge fällt durch einen Vergleich der jeweiligen Unterschrift der geschädigten Person auf dem Strafantragsformular mit derjenigen auf dem Vertrag zunächst auf, dass die Unterschriften teils (deutlich) voneinander abweichen (insb. bei H._____, AA._____, M._____, Y._____, P._____, F._____, QR._____), womit bei der jetzigen Sachlage konkrete Hinweise dafür bestehen, dass es sich – wie von einigen Geschädigten geltend gemacht – (jedenfalls teilweise) um gefälschte Unterschriften handelt.