Es sei nachvollziehbar, dass die angeblichen Geschädigten erst nach einigen Monaten bemerkt hätten, dass ihre Rechnung zu hoch gewesen sei. Der Fehler liege darin, dass die Business-Abteilung am Hauptsitz der Beschwerdeführerin die Migration nicht innerhalb der Frist vorgenommen habe, womit der ganze Migrationsprozess dahingefallen sei und der Kunde keinen Preisvorteil gehabt habe. Auf die Nachfrage der Kantonspolizei Aargau, welche Verträge der Geschädigten in Ordnung seien und welche nicht, habe die Beschwerdeführerin nicht geantwortet.