gemäss Vermerk ohne Zustimmung des Kunden abgeschlossen worden seien, müssten zwingend überprüft werden. Soweit der Vertrag unterzeichnet sei, handle es sich um eine Falschbehauptung des Kunden. Es hätten sich auch keine Beweise oder Indizien gefunden, welche durch die Kantonspolizei Aargau zu analysieren, auszuwerten oder abzuklären seien. Beim Beschuldigten seien weder deliktisch erworbene Geräte gefunden worden noch Hinweise irgendwelcher Art darauf.