Es treffe zu, dass der Beschuldigte im Shop in T._____ als Filialleiter gearbeitet habe und das Arbeitsverhältnis am 22. Februar 2023 per 30. April 2023 ordentlich gekündigt und schlussendlich am 3. März 2023 fristlos gekündigt worden sei. Der Beschuldigte sei seit dem 1. Dezember 2021 als "Store Assistent" in einer Filiale in U._____ tätig gewesen. Damit seien ihm die internen Abläufe, die Gepflogenheiten und Verhaltensweisen der Mitarbeitenden der Beschwerdeführerin hinlänglich bekannt gewesen. Der Beschuldigte sei ab dem 1. Oktober 2022 vorerst als "Deputy / […] Store Manager a.i." und ab dem 1. Januar 2023 als "Leiter / […] Store Manager" für die Filiale in T.__