erforderlich sei, weshalb es grundsätzlich auch nicht möglich sei, im Namen von Arbeitskollegen Verträge abzuschliessen. Andererseits spreche dies -7- klar gegen die Behauptung des Beschuldigten, dass dieses Vorgehen eine übliche Praxis gewesen sei. Statt die Aussagen des Beschuldigten zu prüfen und weitere Abklärungen bzw. Befragungen von anderen Mitarbeitern durchzuführen, sei der Untersuchungswille der Staatsanwaltschaft Baden jedoch "erlahmt" und sie habe das Verfahren eingestellt.