Die vom Beschuldigten getätigten Aussagen seien zu hinterfragen, da sich dieser unter Umständen mit Falschaussagen vor einer Verurteilung schützen wolle. Die Staatsanwaltschaft Baden habe es unterlassen, die Aussagen zu überprüfen. Ob die Aussagen des Beschuldigten betreffend das "langsame System" und das Ausstellen von Kundenverträgen auf den Namen von Arbeitskollegen zutreffen würden, hätte die Staatsanwaltschaft Baden durch die Einvernahme von weiteren Mitarbeitern der Filiale in T._____ problemlos feststellen können. Es sei kein einziger Mitarbeiter befragt worden. Indes sei auch nicht nachvollziehbar, aus welchen Gründen E.___