Bei den Vorwürfen des Betrugs, des betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage sowie der Urkundenfälschung handle es sich um schwere Offizialdelikte und offenkundig um keine Bagatelldelikte. Die Staatsanwaltschaft Baden habe den Sachverhalt von Amtes wegen zu erforschen und die materielle Wahrheit zu ermitteln. Bei der E-Mail-Korres- pondenz, in welcher die Kriminalpolizei um Informationen ersucht habe, habe es sich nicht um "polizeiliche Aufforderungen" gehandelt. Die verlangten Informationen seien, soweit möglich, weitergeleitet worden.