Die Beschwerdeführerin habe in der Zwischenzeit auch eine weitere Auflistung von Fällen erstellt, bei welchen ohne Zustimmung der Kunden Verträge für Geräte abgeschlossen worden seien. Die Geräte hätten die Kunden nie erhalten, da sie diese auch nie bestellt bzw. nie einen Vertrag dafür abgeschlossen hätten. Aus der Auflistung gehe hervor, dass gewisse Verträge mit dem Login von E._____ abgeschlossen und dessen Unterschrift sowie jene des Kunden gefälscht worden seien, weshalb E._____ dies der Polizei gemeldet habe. -6-