Sämtliche Personen, welche eine Strafanzeige eingereicht hätten, hätten gemäss Kriminalpolizei angegeben, Rechnungen und Mahnungen für Geräte und Dienstleistungen erhalten zu haben, welche durch sie nie bestellt worden seien. Zudem hätten sie unabhängig voneinander zu Protokoll gegeben, dass sie den Shop in T._____ besucht hätten und vom Beschuldigten bedient worden seien. Die Beschwerdeführerin habe die zu Unrecht in Rechnung gestellten Beträge storniert und diese erstattet.