Die Beschwerdeführerin habe der Kriminalpolizei die gewünschten Informationen – soweit möglich – zukommen lassen. Insbesondere habe sie mitgeteilt, dass der Fall intern aufgearbeitet werde und dass für die "Lieferung" von weiteren Informationen eine Editionsverfügung der Staatsanwaltschaft Baden und gegebenenfalls eine Anfrage beim "Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr" erforderlich sei. Sämtliche Personen, welche eine Strafanzeige eingereicht hätten, hätten gemäss Kriminalpolizei angegeben, Rechnungen und Mahnungen für Geräte und Dienstleistungen erhalten zu haben, welche durch sie nie bestellt worden seien.