Die Kriminalpolizei habe die Beschwerdeführerin um weitere Angaben ersucht, namentlich ob in anderen Kantonen Strafanzeigen eingereicht worden seien, ob abgeschätzt werden könne, wie viele Personen geschädigt worden seien, mit welchen Verträgen die Geschädigten einverstanden seien und ob die Gerätschaften im Shop abgeholt oder per Post zugestellt worden seien. Zudem habe die Kriminalpolizei um eine Liste mit den IMEI-Nummern der ausgelieferten Geräte gebeten.