Die Kriminalpolizei der Kantonspolizei Aargau (fortan: Kriminalpolizei) habe der Beschwerdeführerin u.a. mitgeteilt, dass täglich neue Strafanzeigen eingegangen seien, und habe ihr auch die Anzeiger genannt sowie die Verträge überlassen, welche diese Personen nicht unterschrieben hätten. Die Kriminalpolizei habe die Beschwerdeführerin um weitere Angaben ersucht, namentlich ob in anderen Kantonen Strafanzeigen eingereicht worden seien, ob abgeschätzt werden könne, wie viele Personen geschädigt worden seien, mit welchen Verträgen die Geschädigten einverstanden seien und ob die Gerätschaften im Shop abgeholt oder per Post zugestellt worden seien.