Zur mutmasslichen Tatzeit im Januar 2023 bis Ende Februar 2023 sei der Beschuldigte für die Beschwerdeführerin tätig gewesen. Die Kriminalpolizei der Kantonspolizei Aargau (fortan: Kriminalpolizei) habe der Beschwerdeführerin u.a. mitgeteilt, dass täglich neue Strafanzeigen eingegangen seien, und habe ihr auch die Anzeiger genannt sowie die Verträge überlassen, welche diese Personen nicht unterschrieben hätten.