Auch aus dem privaten Chatverkehr des Beschuldigten hätten keinerlei Verkaufsoder Angebotsaktivitäten festgestellt werden können. Gemäss den Angaben des Beschuldigten liege der Fehler bei der Beschwerdeführerin. Diese habe Vertragsanpassungen und auch neue Verträge zu langsam im System verarbeitet, so dass die Kunden über Monate hinweg gleichzeitig Rechnungen für die alten und auch für die neuen Verträge erhalten hätten. Der Beschuldigte habe diese doppelten Rechnungen mit Gutschriften ausgleichen können.