Datenverarbeitungsanlage und Urkundenfälschung erstattet. Konkret sei dem Beschuldigten vorgeworfen worden, dass dieser von Januar 2023 bis Ende Februar 2023 im Shop der Beschwerdeführerin in T._____ mit Daten von Kunden zu Unrecht Telefonverträge ausgestellt habe und auf diese Weise in betrügerischer Weise an Gerätschaften gelangt sei. Nachdem der Beschwerdeführerin durch die Kantonspolizei Aargau die Angaben sämtlicher Personen, welche Anzeige erstattet hätten, weitergeleitet worden seien, sei eine Stornierung der Rechnungen erfolgt. Mit Ausnahme des Aufwands im Rahmen der Anzeigeerstattung sei somit keiner der Personen ein finanzieller Schaden entstanden.