_ ist demgemäss bereits seit Frühjahr 2021 mit der Verteidigung des Beschwerdeführers im Strafverfahren wegen sexueller Nötigung, sexuellen Handlungen mit einem Kind und Pornographie betraut. Bei umfangreichen -7- oder komplexen Straffällen und nach längerer Ausübung des Mandats ist ein Wechsel der amtlichen Verteidigung jedoch nur mit Zurückhaltung zu bewilligen (Urteil des Obergerichts Schaffhausen OGE 51/2018/10 vom 19. Juni 2018 E. 2.4; Urteil des Bundesgerichts 1B_397/2018 vom 16. Oktober 2018 E. 2.3 f.). Auch aus diesem Grund ist ein Wechsel des amtlichen Verteidigers nicht angezeigt.