4. 4.1. Der Beschwerdeführer liess bereits am 24. April 2024 durch Rechtsanwalt C._____ ein Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung und um Einsetzung von Rechtsanwalt C._____ unter Einreichung einer Vollmacht stellen. Dieses Gesuch wies die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau mit Verfügung vom 29. April 2024 ab. Das vom Beschwerdeführer am 21. Mai 2024 gestellte erneute Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung könnte dementsprechend als Wiedererwägungsgesuch qualifiziert werden.