3. 3.1. Gegen die ihm am 29. Mai 2024 zugestellte Verfügung vom 27. Mai 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 6. Juni 2024 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde. 3.2. Die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau beantragte mit Beschwerdeantwort vom 4. Juli 2024 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: