1. In Gutheissung der Beschwerde wird die Verfügung vom 17. Mai 2024 aufgehoben. 2. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten werden auf die Staatskasse genommen. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)