Ihr Hinweis, es gingen jährlich jeweils ca. 120 – 140 ähnlich gelagerte Fälle ein, zeigt eine besorgniserregende Dimension dieser kriminellen Machenschaften, weshalb umso mehr erstaunt, dass der Fall mit Ausnahme der digitalen Spurensicherung des Notebooks des Beschwerdeführers ohne weitere nennenswerte Ermittlungen nur gerade einen Monat nach Erstattung des Polizeiberichts (vorläufig) zu den Akten gelegt wird.