Die kantonale Staatsanwaltschaft beruft sich hierfür in der Beschwerdeantwort auf allgemeine Erfahrungstatsachen, ohne aufzuzeigen, dass sie in den erwähnten 120 - 140 Fällen tatsächlich Ermittlungen unternommen hat, welche erfolglos geblieben sind und ohne darzulegen, weshalb etwaigen Ermittlungen deshalb auch im vorliegenden Fall kein Erfolg beschieden sein wird. Ihr Hinweis, es gingen jährlich jeweils ca. 120 – 140 ähnlich gelagerte Fälle ein, zeigt eine besorgniserregende Dimension dieser kriminellen Machenschaften, weshalb umso mehr erstaunt, dass der Fall mit Ausnahme der digitalen Spurensicherung des Notebooks des Beschwerdeführers ohne weitere nennenswerte