2.2.4.3. Aus dem am 18. März 2024 auf dem Notebook des Beschwerdeführers durchgeführten Skript zur digitalen Spurensicherung geht hervor, dass Bitcoinadressen im Browserverlauf gefunden wurden. Zuletzt wurde am 24. Februar 2024 eine Kryptobörse besucht. Im Skript wurde empfohlen, sich auf derjenigen Kryptobörse einzuloggen, auf welcher die Täterschaft Transaktionen mit Kryptowährungen durchgeführt hat. Von Interesse sei das Datum, die Währung, das Empfängerkonto, der Betrag der Transaktion sowie die IP-Adressen. Falls vorhanden sollten auch die E-Mailkonten des Beschwerdeführers auf E-Mails von Kryptowährungsbörsen geprüft werden.