2.2.3. Die B._____ ist bei der Financial Conduct Authority (FCA) im Vereinigten Königreich als Kryptoasset-Unternehmen seit dem 22. November 2021 gemäss den Geldwäsche-, Terrorismusfinanzierungs- und Geldtransferverordnungen von 2017 registriert. Sie bietet ihren Kunden Dienstleistungen für den Austausch und die Verwahrung digitaler Vermögenswerte handelnd unter dem Namen I._____ an. Bei der E._____ handelt es sich offenbar um eine unseriöse Tradingplattform. So hat beispielsweise die österreichische Finanzmarktaufsicht eine Warnung betreffend Abschluss von Geschäften mit ihr ausgesprochen.