zuvor Opfer eines Anlagebetruges geworden sei. Die Täterschaft habe ihm allenfalls gestützt darauf mitgeteilt, dass das Geld gefunden worden sei. Er habe der Täterschaft Zugriff auf sein Notebook mittels AnyDesk gewährt, sei jedoch davon ausgegangen, dass er das Programm geschlossen habe, als er sich ins E-Banking eingeloggt habe. Die Zahlung von Fr. 4'990.00 vom 15. März 2024 habe er halbwegs mitbekommen. Beide getätigten Überweisungen wiesen dasselbe Empfängerkonto bei der liechtensteinischen Bank C._____ AG auf. Dieses sei zudem mit demjenigen der Überweisungen vom Anlagebetrug im Jahr 2022 identisch.