2.2.2.3. Dem Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 24. April 2024 lässt sich entnehmen, dass der Beschwerdeführer sich mittels Bezahlung von Fr. 250.00 auf ein liechtensteinisches Bankkonto bei der E._____ registriert habe. Anlässlich eines Telefonats sei ihm seitens Täterschaft mitgeteilt worden, dass Fr. 20'000.00 vom letzten Betrug auf einem I._____-Konto gefunden worden seien. Im weiteren Verlauf habe ein Zugriff auf das Notebook des Beschwerdeführers mittels Software AnyDesk stattgefunden. Per E-Ban- king sei eine Zahlung in der Höhe von Fr. 4'990.00 auf ein liechtensteinisches Bankkonto getätigt worden.