habe. Er sei per Online-Werbung (WhatsApp) auf die Investitionsmöglichkeit aufmerksam gemacht worden. Ca. am 11. März 2024 habe ein Mann den Beschwerdeführer angerufen. Fr. 250.00 habe er selbst überwiesen. Eine Frau F._____ habe den Beschwerdeführer von der Telefonnummer +xxx per WhatsApp Chat kontaktiert. Bei der Tradingplattform habe er sich unter Angabe seiner Personalien anmelden und registrieren sowie Fotos seiner Identitätskarte einreichen müssen. Der Beschwerdeführer habe ein Benutzerkonto bei der Kryptowährungsbörse I._____ erstellen müssen. Er habe den Kontaktpersonen mittels Remote-Software Zugriff auf seinen Computer gewährt. Insgesamt habe er mit vier Personen (Frau F._____,