Die Ermittlungsbehörden verfügten über ausgiebige Erfahrung, welche Ermittlungsansätze tauglich und erfolgsversprechend seien. Im Rahmen der Ermittlungen seien Any-Desk Log IP's aus dem Ausland erhoben worden. Die Nachverfolgung solcher Spuren führe erfahrungsgemäss nicht zu Ergebnissen. Oftmals scheitere es schon an der im Ausland eingeschränkten Randdatenspeicherung, dass überhaupt weitere Informationen zu den IP-Adressen eingeholt werden könnten. Dies müsste mittels Rechtshilfe erfolgen. Des Weiteren verstecke sich die Täterschaft hinter Anonymisierungsdiensten. Die Nachverfolgung der IP-Adressen wäre deshalb ergebnislos verlaufen. Weitere digitale Spuren seien nicht vorhanden.