2.1.2. Der Beschwerdeführer brachte beschwerdeweise dagegen vor, vorliegend seien Fr. 4'990.00 von seinem Bankkonto abgehoben worden, ohne dass er diesen Betrag freigegeben habe. Die Summe sei an die B._____ transferiert worden. Das Geld befinde sich auf dem auf seinen Namen lautenden Konto bei der I._____ Finanzgesellschaft. Er habe darauf keinen Zugriff, weil er einen F2A-Code benötige. Er benötige Hilfe bei der Retournierung des Geldes.