3. 3.1. Gegen diese ihm am 23. Mai 2024 zugestellte Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 30. Mai 2024 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde mit dem sinngemässen Antrag, die Sistierung sei aufzuheben und die Strafuntersuchung fortzusetzen. 3.2. Die kantonale Staatsanwaltschaft ersuchte mit Beschwerdeantwort vom 14. Juni 2024 um kostenfällige Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: