Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Der Beschwerdeführer erstattete am 18. März 2024 bei der Kantonspolizei des Kantons Aargau, Stützpunkt Unterkulm, Strafanzeige. Er gab an, dazu verleitet worden zu sein, bei der Onlineplattform " E._____" zu investieren und deshalb zu Schaden gekommen sein. Die kantonale Staatsanwaltschaft eröffnete in der Folge gegen eine unbekannte Täterschaft eine Strafuntersuchung wegen Verdachts auf Betrug (Cyberbetrug/Online-Anla- gebetrug) und Geldwäscherei. 2. Mit Verfügung vom 17. Mai 2024 sistierte die kantonale Staatsanwaltschaft das Strafverfahren. Diese Verfügung wurde von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau am 21. Mai 2024 genehmigt.