2.3. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm verweist mit Beschwerdeantwort darauf, dass der Waffenverkäufer im Zusammenhang mit zwei zum Verkauf angebotenen Waffen von einem potenziellen Käufer per WhatsApp über die Telefonnummer C gefragt worden sei, ob sie sich "den ganzen Papierkram sparen" könnten, wenn er ihm einfach "1000" gebe. Nachdem der Verkäufer dies abgelehnt habe, habe der potenzielle Käufer mit "Hmm… Schade" und "Falls ja kannst dich gerne melden" geantwortet. Mit einer ICR-Abklärung habe die Telefonnummer C dem Beschwerdeführer zugeordnet werden können.