2.2. Der Beschwerdeführer führt in der Beschwerde im Wesentlichen aus, dass er das Telefonat für seine Frau geführt habe, welche sich für eine neue Waffe interessiert habe, aber nicht gerne mit Fremden telefoniere. Seine Frau verfüge seit mehreren Jahren über einen Waffenerwerbsschein. Er habe weder versucht, persönlich eine Waffe zu erwerben, noch den Verkäufer zu überzeugen, die Waffe ohne Waffenerwerbsschein auszuhändigen.