2. 2.1. Mit Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl vom 17. April 2024 ordnete die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm die Durchsuchung des Wohnorts des Beschwerdeführers (inkl. Keller und Fahrzeuge), die Durchsuchung von Aufzeichnungen (inkl. E-Mail- und Online-Accounts [z.B. Facebook, WhatsApp, Instagram] und Cloudspeicher [z.B. OneDrive, iCloud, Dropbox]) sowie die Durchsuchung des Beschwerdeführers und der von ihm verwendeten Fahrzeuge an. Als Ziel wurde die Suche nach dem Mobiltelefon mit der Nummer C sowie dessen Sicherung angegeben.