__ bzw. die Beschuldigten 1 und 2 die (im Prozess nun angerufene) Aussicht durch Entfernen des früheren Sichtschutzes ("immergrüne Bepflanzung") erst verschafft hätten (Entscheid […] des Obergerichts des Kantons Aargau vom tt.mm.2018 E. 6.3.3.1). Die Beschuldigten 1 und 2 hätten zudem den Beweis für eine übermässige Beeinträchtigung des durch die Beschwerdeführer geplanten Sichtschutzes (Stahlblechwand) nicht erbringen können. Das Vorbringen der Beschuldigten 1 und 2, dass sie nicht über bauliche Massnahmen informiert worden seien, genüge nicht.