7.4.2. Zunächst ist festzuhalten, dass im Zeitpunkt der Strafanzeige am 7. Dezember 2020 keine Entscheide vorlagen, die das Eigentum an der Aufmauerung verbindlich regelten (vgl. hierzu Entscheid SBK.2024.12 der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau vom 29. Mai 2024 E. 7.2.3). Der eigentliche Prozess um das Eigentum an der Aufmauerung wurde erst mit Klage der Beschuldigten 1 und 2 vom 20. Januar 2021 beim Bezirksgericht Baden anhängig gemacht, wobei dieses Verfahren nach wie vor (derzeit am Bundesgericht) hängig ist.