Im Zeitpunkt der Strafanzeige sei den Beschuldigten sogar bewusst gewesen, dass die Gemeinde hinsichtlich der Erstellung der Stahlblechwand auf sämtliche Anfragen der Beschwerdeführer hin, "grünes Licht" gegeben habe. Bei Beginn der Arbeiten am 17. Juni 2014 sei der Vizebauleiter von der Gemeinde in Begleitung der Polizei vor Ort gewesen und habe den Weiterbau ausdrücklich gutgeheissen. Die Gemeinde habe zudem am 30. Juni 2014 eine Baubewilligungspflicht verneint. Am 11. September 2020 habe die Gemeinde einen - 19 -