5.5. Mit Stellungnahmen vom 11. März 2024 führen die Beschwerdeführer aus, dass der Antrag im Besitzesschutzverfahren, dass den Beschwerdeführern richterlich zu verbieten sei, die begonnenen Bauarbeiten fortzusetzen und sie anzuweisen seien, weitere Bauarbeiten vor Ort zu unterlassen, durch das Obergericht des Kantons Aargau im Verfahren […] rechtskräftig abgewiesen worden sei. Dies beweise deutlich, dass der Weiterbau erlaubt gewesen sei. Dies sei den Beschuldigten bei Einreichung der Strafanzeige am 7. Dezember 2020, die sich im Übrigen einzig auf den Weiterbau und - 18 -